Die Beratung im Rahmen der ersten anwaltlichen Auskunft (etwa 15 Minuten) ist kostenfrei. Die Erstberatung kann nicht nur in meinen Kanzleiräumen stattfinden, sondern auch telefonisch erfolgen. Unter einer Erstberatung ist eine pauschale, überschlägige Einstiegsberatung zu verstehen (Beschl. BGH v. 03.05.2007).
Ich prüfe vor jeder Beratung, ob eine bestehende Rechtsschutzversicherung die anfallenden Kosten übernehmen kann oder ob die Voraussetzungen für die Gewährung staatlicher Beratungshilfe erfüllt sind.